
Digital
Reichen Sie Ihre Anträge auf Fristverlängerung elektronisch mittels vordefinierter oder individueller Begründung und Frist ein.
Intuitiv
Dank der intuitiven und modernen Benutzerführung verwalten Sie die Fristen Ihrer Mandanten einfach und schnell.
Transparent
Der Entscheid der Steuerbehörde zu Ihren Anträgen wird direkt in der Anwendung angezeigt (wo diese vom Kanton elektronisch gemeldet werden).
Organisiert
Die Übersicht über die Fristen Ihrer Mandanten erlaubt Ihnen eine optimale Priorisierung und Planung der noch zu bearbeitenden Steuererklärungen.
Preiswert
Keine fixen Kosten. Pro eingereichtem Antrag wird eine Gebühr verrechnet. Abhängig von der Anzahl Ihrer jährlichen Anträge liegt diese zwischen CHF 1.65 und CHF 3.
Sicher
Der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität. Deshalb werden sämtliche Daten verschlüsselt in einem sicheren Rechenzenter in der Schweiz aufbewahrt.
Kosten
Antragsgebühren
Zur Benutzung von steuerfrist.ch fallen keine fixen Kosten an. Sie bezahlen lediglich eine Gebühr pro effektiv eingereichtem Fristverlängerungsantrag. Je mehr Anträge Sie in einem Steuerjahr stellen, desto tiefer fällt diese Gebühr aus:
pro Antrag | Anträge pro Steuerjahr | Rabatt |
---|---|---|
CHF 3.00 | bis 19 | |
CHF 2.70 | ab 20 | 10% |
CHF 2.40 | ab 50 | 20% |
CHF 2.10 | ab 100 | 30% |
CHF 1.95 | ab 200 | 35% |
CHF 1.80 | ab 500 | 40% |
CHF 1.65 | ab 1 000 | 45% |
auf Anfrage | ab 5 000 |
Postgebühren
Wann immer möglich, werden die Anträge digital an das jeweilige Steueramt übermittelt. Wo jedoch schriftliche Anträge notwendig sind oder Sie diese wünschen, werden die Anträge vollautomatisch im hochsicheren Druckcenter der Schweizerischen Post gedruckt, kuvertiert und an das Steueramt versandt. In diesem Fall verrechnen wir zusätzlich die effektiven Druck- und Versandkosten der Post an Sie weiter. Bei einem einzelnen Antrag an ein Steueramt sind dies CHF 1.35 (inkl. MWST). Falls Sie mehrere Anträge an das gleiche Steueramt stellen, fassen wir diese in möglichst wenigen Sendungen zusammen um die Portokosten zu minimieren.
Gebühren der Steuerämter
Die in gewissen Kantonen üblichen Gebühren für Fristverlängerungen fallen selbstverständlich weiterhin an und werden von den Steuerämtern wie bis anhin direkt dem Steuerpflichtigen oder dem Antragssteller in Rechnung gestellt.